Am Freitag findet die Generalversammlung des SV Ebersbach statt. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen.

10. September ab 20.00Uhr in der Sportgaststätte in Ebersbach statt. Um 18:00 Uhr findet die Jugendvollversammlung statt.

Euer Vorstandsteam

Hygienekonzept

  1. Das Hygienekonzept ist auf Grund der Coronaverordnung vom 06. September 2021 (in der ab 16. August 2021 gültigen Fassung) der Landesregierung von Baden-Württemberg erstellt. Sollten hier noch Änderungen in Kraft treten, werden wir am Abend darüber informieren.
  1. Der Schutz der Gesundheit und die Anordnungen und Verfügungen der Ortspolizeibehörden stehen in allen Abteilungen des SV Ebersbach im Vordergrund.
  1. Die Generalversammlung / Jugendvollversammlung findet in der Sportgaststätte in Ebersbach statt.
  1. Beim Einlass müssen alle Teilnehmer (Ausnahme: Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben) einen 3G-Nachweis (Genesen, Geimpft oder Getestet) mitbringen. Bei Schüler / Schülerinnen reicht ein Schülerausweis als Nachweis.
  1. Von allen Teilnehmer werden bei Ankunft, Namen und Adresse aufgenommen. *
  1. Teilnehmer müssen einen Mund- und Nasenschutz beim Eingang und Ausgang sowie bei einem Gang zu den sanitären Anlagen tragen. Auf den Plätzen braucht man keine Maske.
  1. Am Eingang/Ausgang und bei den Sanitären Anlagen stehen Desinfektionsmittel für die Hände zur Verfügung.
  1. Der Raum wird vor, während und nach der Veranstaltung ausreichend gelüftet.

* Der Anwesenheitsnachweis wird von uns zum Zwecke der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16, 25 IfSG erhoben, vier Wochen aufbewahrt und danach vernichtet. Unbefugte erhalten keine Kenntnis von den Daten.